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Einrichtungen der Palliativversorgung

Palliativstationen sind eigenständige, spezialisierte Abteilungen in Krankenhäusern, in die Patienten mit begrenzter Lebenserwartung aufgenommen werden, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Ein Arzt und professionelle Pflegekräfte stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Charakteristisch für Palliativstationen sind multiprofessionelle Teams unterschiedlicher Berufsgruppen (Ärzte, Pflegekräfte, Psychologen), die in enger Verbindung mit ambulanten und stationären Hospizdiensten arbeiten. Für Angehörige gibt es kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten. Auch Pflegeheime ermöglichen oft Palliativbetreuung und stationäre Hospizbereiche.

Palliativkonsiliardienste haben Fachkräfte, die im Bedarfsfall von ambulanten oder stationären Diensten beratend hinzugezogen werden.

Brückenteams arbeiten vorwiegend im psychosozialen Bereich. Sie beziehen die Angehörigen mit ein und sind für die Übergänge von stationärer Behandlung und häuslicher Versorgung zuständig. Darüber hinaus begleiten sie Betroffene im häuslichen Umfeld.

Hospize sind stationäre Einrichtungen mit eigener Infrastruktur für Menschen mit begrenzter Lebenserwartung, die keiner ständigen Krankenhausbetreuung bedürfen, für die aber ein Leben zu Hause nicht möglich ist. Das Personal setzt sich aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen. Niedergelassene Hausärzte übernehmen die ärztliche Betreuung. Tageshospize bieten Menschen die Möglichkeit, dort in geschützter, freundlicher Atmosphäre zu leben und Linderung zu erfahren, aber z. B. nach einer Schmerzbehandlung wieder nach Hause zu gehen. Die Kranken kommen z. B. einmal pro Woche, um die Behandlung zu kontrollieren und neu abzustimmen. Das Personal besteht auch hier aus ausgebildeten, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie Ehrenamtlichen, die in Befähigungskursen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.

Ehrenamtlicheambulante Hospizdienste übernehmen die häusliche Betreuung Schwerstkranker in Abstimmung mit den Angehörigen. Dabei steht die psychosoziale Beratung im Vordergrund. Ein ambulanter Hospizdienst zählt mindestens zehn ehrenamtliche Mitglieder, die wöchentlich für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen und alle an Befähigungskursen teilgenommen haben. Es gibt einen fachlich qualifizierten Koordinator.

Ambulante Hospiz- und Palliativpflegedienste übernehmen spezialisiert die palliativpflegerische Versorgung in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten. Auch Angehörige werden bei palliativpflegerischen Maßnahmen angeleitet und unterstützt. Der Dienst besteht aus mindestens drei hauptamtlichen Palliativpflegefachkräften und ist rund um die Uhr erreichbar. Vom Gesetzgeber sind Rahmenbedingungen vorgegeben, die die Qualität dieser Dienste sichern sollen. Wer palliativmedizinische Betreuung und Unterstützung benötigt, erhält Adressen bei der Krankenkasse oder auch im Internet unter www.dhpv.de.

Die Versorgungsstruktur unterscheidet sich allerdings stark von Stadt zu Stadt. Lohnend ist auch immer ein Blick auf das Angebot der vielen Modellprojekte, die es in Deutschland inzwischen gibt: „Home Care Berlin“ etwa ist ein Dienst ambulant palliativmedizinisch tätiger Ärzte, die unheilbar Kranken das Sterben zu Hause ermöglichen. In Göttingen gibt es ebenfalls einen ambulanten Palliativdienst, das „SUPPORT-Projekt“, das Sterbenden rund um die Uhr beisteht. „Unser spezialisiertes Pflegepersonal greift dort ein, wo der normale Pflegedienst überfordert ist“, so Dr. Ensik vom Zentrum für Anästhesiologie, Rettungs- und Intensivmedizin der Uni Göttingen. „Den Hausarzt beraten wir in Fragen der Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Zudem vertreten wir ihn im Notfall, um zu vermeiden, dass ein Notarzt den Sterbenden doch noch in eine Klinik einweist. Auch psychologische Unterstützung bieten wir an. Manchmal erfüllen wir Wünsche wie eine letzte Reise ans Meer. Wir helfen und kümmern uns um die Organisation und den Transport größerer Morphinvorräte über die Grenzen“, erklärt er. „Für die Angehörigen sind wir auch dann noch da, wenn der Patient verstorben ist.“ [D03]

Bis heute ist die Abrechnung palliativer oder hospizdienstlicher Versorgung uneinheitlich. Die Finanzierung erfolgt durch die gesetzliche Sozialversicherung, private Spenden, ehrenamtliche Arbeit und Eigenbeteiligung der Patienten. Was im Einzelfall vom Betroffenen trotzdem an Kosten zu übernehmen ist, ist deshalb vorher zu klären, der Hausarzt leistet dabei, wenn nötig, Hilfestellung. Gleiches gilt für stationäre Hospize: Sie werden zwar durch die gesetzliche Pflegeversicherung und Krankenversicherung mitfinanziert (private Krankenversicherungen allerdings haben sich an diesen Regelungen bisher nicht beteiligt); ob eine vollständige Kostenübernahme möglich ist, sollte auch hier vor der Aufnahme geklärt werden.

30.01.2020 | Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski